Schäden an Gebäuden
Untersuchung, Ursachenklärung und fachliche Bewertung von Schäden und Mängeln.
Dipl.-Ing. (FH) Horst Schmid · Architekt · REV
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden sowie für Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke, Mieten und Pachten.
Untersuchung, Ursachenklärung und fachliche Bewertung von Schäden und Mängeln.
Verkehrswerte, Miet- und Pachtwerte sowie besondere Bewertungsfragen.
Baulicher Zustand, technische Funktion und wirtschaftlicher Wert hängen häufig unmittelbar zusammen.

Feuchte, Schimmel, Dächer, Fassaden, Balkone, Abdichtungen, Risse, Bauphysik und technische Mängel.
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Wohn-, Gewerbe- und Industrieimmobilien, Grundstücke, Erbbaurechte und besondere Bewertungsfälle.
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Als Architekt und Sachverständiger untersuche ich Gebäude nicht nur unter einem einzelnen Gesichtspunkt. Bei Bauschäden stehen Konstruktion, Ursache und technische Bewertung im Mittelpunkt; bei der Immobilienbewertung sind zusätzlich Grundstücksmarkt, Stichtag, Erträge und objektspezifische Merkmale zu berücksichtigen. Diese Verbindung ist insbesondere bei älteren, geschädigten oder technisch anspruchsvollen Immobilien von Bedeutung.
Gutachten und sachverständige Stellungnahmen erstelle ich für private und gewerbliche Auftraggeber sowie im Rahmen gerichtlicher Beweisaufnahmen. Zum Leistungsspektrum gehören außerdem bauforensische Untersuchungen, bauakustische Messungen, Wärme- und Feuchteschutz, Thermografie und Prüfungen der Luftdichtheit von Gebäuden. Mein Büro in Trippstadt liegt im Raum Kaiserslautern; die Sachverständigentätigkeit ist nicht auf die unmittelbare Region beschränkt.

Interview über die Sachverständigentätigkeit, den Weg zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung sowie die Anforderungen an qualifizierte Sachverständige.
Interview lesen ↗Über michStellvertretender Vorsitzender des Sachverständigenausschusses A4 der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, Prüfungstätigkeit sowie Seminare und Fachveröffentlichungen.
Seminare & Veröffentlichungen
Für eine erste Einschätzung können Sie Aufgabenstellung sowie – soweit vorhanden – Fotos, Pläne und Unterlagen zum Objekt übermitteln.
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